Begutachtung

Untersuchungen für Ämter, Behörden und Schulen (z. B. im Rahmen des Beamtenrechts für Einstellungen im Öffentlichen Dienst)


Das Gesundheitsamt erstellt amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse. Dazu zählen

  • Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für die Verbeamtung auf Lebenszeit,
  • Dienstfähigkeit und Dienstunfallfolgen bei Beamtinnen und Beamten,
  • Untersuchungen im Bereich des gerichtsärztlichen Dienstes in Einzelfällen (z.B. Betreuungsgutachten, Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit)
  • Untersuchungen zur Notwendigkeit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
  • Unter bestimmten Voraussetzungen Untersuchung von Personen, die eine Prüfung (z. B. Staatsexamen) aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können

Auftraggeber sind Behörden, öffentlich-rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen.