Begutachtung
Untersuchungen für Ämter, Behörden und Schulen (z. B. im Rahmen des Beamtenrechts für Einstellungen im Öffentlichen Dienst)
Das Gesundheitsamt erstellt amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse. Dazu zählen
- Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für die Verbeamtung auf Lebenszeit,
- Dienstfähigkeit und Dienstunfallfolgen bei Beamtinnen und Beamten,
- Untersuchungen im Bereich des gerichtsärztlichen Dienstes in Einzelfällen (z.B. Betreuungsgutachten, Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit)
- Untersuchungen zur Notwendigkeit einer Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik
- Unter bestimmten Voraussetzungen Untersuchung von Personen, die eine Prüfung (z. B. Staatsexamen) aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können
Auftraggeber sind Behörden, öffentlich-rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen.