Merkblätter zu Kinderkrankheiten

In der Kinderbetreuung tauchen oft Fragen auf, wenn ein Kind krank wird. Ein krankes Kind bedeutet für Eltern und Betreuende eine Herausforderung: Die Eltern müssen klären, wer sich um das Kind kümmert, und Erzieherinnen und Erzieher machen sich Sorgen, dass andere Kinder angesteckt werden könnten. Außerdem braucht ein krankes Kind meist mehr Zuwendung.

Empfehlungen zum Umgang mit kranken Kindern

Kinder in der Kinderbetreuung haben besonders im Winter oft Schnupfen, Husten, entzündete Augen, Hautausschlag, Durchfall oder Erbrechen. Viele Eltern wünschen sich klare Regeln, ab wann ein Kind nicht mehr in die Kinderbetreuung gehen sollte. Auch wenn es sich nicht immer pauschal sagen lässt, gibt es allgemeine Empfehlungen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Die Empfehlungen gelten, wenn einer der im Folgenden genannten Punkte erfüllt ist:

  • Ein Kind, dem es offensichtlich schlecht geht, das müde, erschöpft oder krank wirkt, gehört nicht in die Kinderbetreuung. Es muss stattdessen von einem Elternteil oder  einer vertrauten Person betreut werden.
  • Besonders gilt dies für Kinder, die:
    • Bauchschmerzen haben und / oder sich übergeben
    • Bauchschmerzen und/ oder Durchfall (flüssigen Stuhl) haben oder mehr als drei Mal am Tag dünnen Stuhlgang
    • Fieber haben (über 38 °C unter dem Arm, über 38,5 °C rektal oder mit einem Ohrthermometer gemessen).
  • Ein krankes Kind muss zu Hause bleiben, bis es wieder fit und belastbar für den Alltag in der Kinderbetreuung ist.
    • Kinder mit Erbrechen und / oder Durchfall dürfen erst wieder in die Kinderbetreuung, wenn sie genesen sind und für mindestens 24 Stunden wieder normalen Stuhlgang haben.
    • Kinder mit Fieber müssen mindestens  24 Stunden fieberfrei sein, bevor sie zurück in die Einrichtung gehen.
  • Tipp für Eltern: 
    • Überlegen Sie "So, wie mein Kinde heute ist, hätte es in die Kinderbetreuung gehen können?" Wenn die Antwort "Ja" lautet, kann das Kind am nächsten Tag wieder in die Einrichtung gehen. Kinder mit leichter Erkältung wie Schnupfen oder Husten, aber ohne Fieber dürfen in die Kinderbetreuung gehen, solange sie kein Erbrechen oder Durchfall haben.
    • Hinweis : Die Farbe des Nasensekrets ist kein Kriterium, um zu entscheiden, ob ein Kind in die Kinderbetreuung darf.

Anmerkung: Alle Informationen gelten unter Vorbehalt des Hausrecht der Einrichtungen.