Begutachtung
Untersuchungen für Ämter, Behörden und Schulen (z. B. im Rahmen des Beamtenrechts für Einstellungen im Öffentlichen Dienst)
Das Gesundheitsamt erstellt amtsärztliche Gutachten und Zeugnisse. Dazu zählen
- Überprüfung der gesundheitlichen Eignung für die Verbeamtung auf Lebenszeit,
- Dienstfähigkeit und Dienstunfallfolgen bei Beamtinnen und Beamten,
- Untersuchungen im Bereich des gerichtsärztlichen Dienstes in Einzelfällen (z.B. Betreuungsgutachten, Verhandlungsfähigkeit, Haftfähigkeit)
- Unter bestimmten Voraussetzungen Untersuchung von Personen, die eine Prüfung (z. B. Staatsexamen) aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten können
Auftraggeber sind Behörden, öffentlich-rechtliche Institutionen oder vergleichbare Einrichtungen.
Im Rahmen der Bewerbung zur/zum Steuersekretäranwärterin/Steuersekretäranwärter, bzw. Steuerinspektoranwärterin/Steuerinspektoranwärter ist eine Begutachtung über einen Selbstauskunftsbogen möglich. Das zugehörige Formular finden Sie rechts unter den Dokumenten. Diese können Sie entweder per Post an unstehende Adresse des Gesundheitsamtes oder über das sichere Kontaktformular im BayernPortal (Anmeldung mit BayernID nötig) senden.