Heilberufe

Alle Personen, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis Forchheim ausüben, sind verpflichtet, dies beim Gesundheitsamt zu melden. Dazu zählen:

  • Heilpraktiker
  • Heilpraktiker mit Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Diätassistenten
  • Hebammen/Entbindungspfleger
  • Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Logopäden
  • Podologen
  • Nichtärztliche Psychotherapeuten
  • Med. Bademeister und Masseure
  • Physiotherapeuten
  • Rettungsassistenten
  • Orthoptisten
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
  • Medizinisch-technische Radiologieassistenten
  • Ergotherapeuten

Gemeldet werden muss Folgendes:

  • Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • Anschrift der Niederlassung im Landkreis Forchheim, bzw. bei ambulanter Tätigkeit im Landkreis Forchheim Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde (im Original oder einer Kopie), mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung gegen die sich aus der Berufsausübung ergebenden Haftpflichtansprüche.
Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen, oder eine Kopie auf dem Postweg zusenden. Gerne können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.