Infektionsschutz

  • Überwachung der Hygiene von Krankenhäusern, Arztpraxen, ambulanten heilberuflichen Einrichtungen, Pflegeheimen, Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen), Sammelunterkünften (z.B. Flüchtlingsunterkünfte), Kosmetikstudios, Tattoostudios, Piercingstudios, Barbershops sowie Beratungen im Bereich multiresistenter Erreger
  • Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung bei lebensmittelbedingten Ausbrüchen von Infektionskrankheiten
  • Belehrungen in der Lebensmittelhygiene nach §43
  • Bearbeitung von Meldungen über meldepflichtigen Erkrankungen/Erreger (darunter auch Erkrankungen, denen durch eine Impfung vorgebeugt werden kann)
  • Impfberatung
  • Kontrolle der Einhaltung des Masernschutzgesetzes
  • Beratung über sexuell übertragbare Erkrankungen inkl. HIV sowie Angebot von Testungen
  • Überwachung der Trink- und Badewasserqualität sowie Badegewässer
  • Bei Geflüchteten in der Erstaufnahme: Medizinische Inaugenscheinnahme zum Ausschluss von relevanten Infektionskrankheiten insbesondere Tuberkulose
  • Tuberkulosefürsorge