Infektionsschutz
- Überwachung der Hygiene von Krankenhäusern, Arztpraxen, ambulanten heilberuflichen Einrichtungen, Pflegeheimen, Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen), Sammelunterkünften (z.B. Flüchtlingsunterkünfte), Kosmetikstudios, Tattoostudios, Piercingstudios, Barbershops sowie Beratungen im Bereich multiresistenter Erreger
- Zusammenarbeit mit der Lebensmittelüberwachung bei lebensmittelbedingten Ausbrüchen von Infektionskrankheiten
- Belehrungen in der Lebensmittelhygiene nach §43
- Bearbeitung von Meldungen über meldepflichtigen Erkrankungen/Erreger (darunter auch Erkrankungen, denen durch eine Impfung vorgebeugt werden kann)
- Impfberatung
- Kontrolle der Einhaltung des Masernschutzgesetzes
- Beratung über sexuell übertragbare Erkrankungen inkl. HIV sowie Angebot von Testungen
- Überwachung der Trink- und Badewasserqualität sowie Badegewässer
- Bei Geflüchteten in der Erstaufnahme: Medizinische Inaugenscheinnahme zum Ausschluss von relevanten Infektionskrankheiten insbesondere Tuberkulose
- Tuberkulosefürsorge