Merkblätter zu Kinderkrankheiten

Im Rahmen der Kinderbetreuung kommen oft gesundheitliche Fragen auf, da ein erkranktes Kind sowohl Eltern bzw. Sorgeberechtigte als auch Betreuerinnen und Betreuer vor Herausforderungen stellt.
So ergibt sich Eltern die Frage nach der kindlichen Versorgung und für Betreuerinnen und Betreuer stellt ein erkranktes Kind einerseits einen vermehrten Betreuungsaufwand dar und andererseits gibt es auch Anlass zur Sorge, dass andere Kinder sich anstecken könnten.

Allgemeine Empfehlungen zum Thema „Krankes Kind im Kindergarten“

Schnupfen und Husten, entzündete Augen, Hautauschlag, Durchfall oder Erbrechen sind besonders in den Wintermonaten häufig auftretende Symptome von Kindern im Kindergarten. Oft werden exakte Kriterien gewünscht, wann ein Kind als krank einzuschätzen ist und die Einrichtung nicht besuchen darf. Dies ist jedoch nicht immer möglich und bleibt eine Einschätzung im Einzelfall, die die pädagogischen Fachkräfte nach bestem Wissen und Gewissen vornehmen. Dennoch haben sich folgende grundsätzliche Empfehlungen als praxisnah erwiesen:

  • Ein Kind, dem es sichtlich nicht gut geht, das einen kranken, erschöpften oder leidenden Eindruck macht, gehört nicht in die Kita, sondern in die Obhut vertrauter Familienmitglieder oder anderer vertrauter Personen.
  • Dies gilt insbesondere für Kinder,
    • die erbrechen,
    • die dünnflüssigen Stuhlgang oder mehr als drei breiige Stühle pro Tag haben,
    • die Fieber haben (>38°C unter dem Arm, >38,5°C rektal oder mit dem Ohrthermometer).

Zu Hause muss ein krankes Kind bleiben, bis es wieder fit und belastbar für den Kita-Alltag ist.
Kinder, die sich übergeben oder Durchfall haben, dürfen frühestens 48 Stunden nach dem letzten Erbrechen oder Durchfall die Einrichtung wieder besuchen.

Eine gute Orientierung für Eltern zur Einschätzung, ob ihr Kind wieder in die Kita kann, ist folgender Tipp: So, wie mein Kind heute war, hätte es in die Kita gehen können, also darf es morgen gehen.

Kinder mit banalen Erkältungen bzw. Schnupfen ohne Fieber können hingegen auch weiterhin einen Kindergarten besuchen, insofern Sie die oben genannte Symptome nicht zeigen. Die Farbe des Nasensekrets ist hierbei – entgegen weiterverbreiterter Meinung – KEIN Kriterium zur Beurteilung, ob ein Kind einen Kindergarten besuchen darf oder nicht.

In Gemeinschaftseinrichtungen halten sich viele Menschen in Räumen über längere Zeit auf und haben engen Kontakt zueinander. Deshalb müssen in diesem Umfeld besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, da sich unter diesen Bedingungen Krankheitserreger durch die wesentlich höhere Zahl an Kontakten leichter und schneller verbreiten können.

Für gewisse Infektionskrankheiten gibt es aber keine expliziten gesetzlichen Regelungen. Dies kann dazu beitragen, dass Verunsicherungen im Umgang mit diesen Erkrankungen in Hinblick auf die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen entstehen.
Deshalb spricht das Gesundheitsamt Forchheim zusammen mit dem Qualitätszirkel Kinderärzte Forchheim die Empfehlungen in den auf der rechten Seite verlinkten Merkblättern aus. Die Ausarbeitung der Merkblätter erfolgte unter Einbeziehung der Gesundheitsregion Plus.