Reisen mit Betäubungsmitteln
Um Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ins Ausland mitnehmen zu dürfen, ist es notwendig, dass das Gesundheitsamt die entsprechende Bescheinigung Ihrer behandelnden Ärztin, bzw. Ihres behandelnden Arztes nach vorheriger Terminvereinbarung beglaubigt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Ärztin/der Arzt ihre Praxis im Landkreis Forchheim haben. Zudem wird für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung benötigt. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt für Reisen innerhalb des Schengen-Raumes maximal 30 Tage, außerhalb des Schengen-Raumes maximal 3 Monate nach Unterschrift des verordneten Arztes. Bitte vereinbaren Sie daher rechtzeitig einen Termin bei uns und informieren Sie sich zudem vor Reiseantritt über die konkreten Einfuhrbestimmungen Ihres Reiselandes.
Länder des Schengen-Raums: Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Da es beim Ausfüllen des Formulares häufig zu Fehlern kommt, bieten wir Ihnen die Möglichkeit uns das ausgefüllte Formular vorab zukommen zu lassen. Wir prüfen dieses dann und geben Ihnen eine Rückmeldung. Erst dann ist es sinnvoll den Termin zu vereinbaren. Das ausgefüllte Formular können sie hier übermitteln.